Wartung

Leistungsprogramm für Wartung / Instandhaltung an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen

Anlage

  • Überprüfen der gesamten Anlage auf Sauberkeit und mechanische Schäden
  • Überprüfen der Kälte-, Klima- und Maschinenraumparameter
  • Überprüfen der Türen bzw. der Luftführungselemente auf Dichtheit
  • Überprüfen der Notentriegelung1)

Verdampfer / Luftbehandlungssektion

  • Verdampferlüfter überprüfen und bei Bedarf Öl nachfüllen
  • Keilriemen überprüfen und bei Bedarf nachspannen 2)
  • Funktionsprüfung der Abtauung1)
  • Funktionsprüfung der Heizung (E-Heiz./PWW) 2)
  • Überprüfen des Tauwasserabflusses
  • Überprüfen des Befeuchtungssystems, Befeuchtungswasserfilter reinigen 2)
  • Luftfilter überprüfen und bei Bedarf reinigen 2)
  • Desinfizieren der Verdampferoberfläche, Kondensatwasserwanne und Abläufe
  • Desinfizieren aller Zuluft- und Mischluftkammern, einschließlich Zuluftkanäle, soweit zugängig.

Kältekreislauf

  • Überprüfen der Verdampferauslastung
  • Verflüssigersatz/luftgekühlten Verflüssiger überprüfen und bei Bedarf reinigen
  • Wassergekühlten Verflüssiger und Wasserregelventil überprüfen, Wasserfilter reinigen
  • Keilriemen überprüfen und bei Bedarf nachspannen
  • Überprüfen der Dichtheit des Kältekreislaufes (EG VO 842/2006 u. EG VO 1005/2009)
  • Überprüfen des Ölstandes im Verdichter
  • Überprüfen der Betriebsdrücke
  • Funktionsprüfung der kältetechnischen Schalt- und Regelgeräte
  • Funktionsprüfung der Sicherheitsdruckwächter

Elektro-Installation

  • Klemmstellen überprüfen und bei Bedarf nachziehen
  • Funktionsprüfung der elektrischen Schalt- und Regelgeräte
  • Funktionsprüfung der Notrufanlage bzw. externer Bedien- und Meldeeinrichtungen

Allgemeines

  • Erforderliche Pflege- und Betriebshinweise zur Spezifikation der einzelnen Anlagen werden dem Betreiber durch das Servicepersonal vermittelt.
  • Für verschlissene und nicht mehr reparable Anlagen und Anlagenteile werden dem Auftraggeber Alternativlösungen angeboten.
  • Der Nachweis der erbrachten Leistung erfolgt durch Eintragung in das durch den Auftraggeber vorzulegende Technische Begleitheft.
  • Der Leistungsumfang für die im Vertrag genannten Geräte wird durch den Ausrüstungsgrad bestimmt.
     

Index-Erklärung:
1) gilt nur bei Kälteanlagen
2) gilt nur bei Klimaanlagen

Sollten Sie weitere Fragen, oder Anregungen bezüglich des Leistungsspektrums haben, sprechen Sie uns an. Wir setzen Ihre Wünsche und Anregungen in die Tat um.

 

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